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(unsere Prima)
Ich habe meine Scheine, Sportbootführerschein Binnen + See + UKW-Sprechfunkzeugnis, in Deutschland gemacht. Diese sind international gültig und werden in den Niederlanden als "Kleine Vaarbewijs 1 + 2" anerkannt. Allerdings unterscheidt sich das, was man damit darf, in den beiden Ländern nicht unerheblich.
Ich habe hier einmal die niederländischen Vorschriften zusammengefasst.
Aber Vorsicht!
Was ich hier schreibe ist nur meine persönliche Übersetzung, Auslegung und Meinung. Ich hafte nicht für Fehler und Irrtümer.

Niederländische Führerscheine01.06.15

Ohne Vaarbewijs

Boote, die nicht länger als 15 Meter sind und nicht schneller als 20 km/h fahren können, dürfen auf vielen Wasserstraßen ohne Schein gefahren werden. Nicht erlaubt ist das Befahren der großen Seewasserstraßen, der Binnenmeere und des Wattenmeers. Wie immer, muss man sich selbst kundig machen über die lokalen Vorschriften.

Kleine Vaarbewijs 1

Mindestalter: 18 Jahre. Mit dem "Kleine Vaarbewijs 1" darf ein Boot gefahren (verantwortlich navigiert) werden, das schneller als 20 km/h fahren kann und nicht länger als 25 Meter ist
Der Kleine Vaarbewijs 1 reicht nicht für die großen Seewasserstraßen, die Binnenmeere und das Wattenmeer.

Kleine Vaarbewijs 2

Dieser ist eine Erweiterung vom Kleinen Vaarbewijs 1 und erlaubt das Befahren der Seewasserstraßen, der Binnenmeere und des Wattenmeers (Ijsselmeer, die Waddenzee, die Ems und den Dollard, die Oosterschelde und die Westerschelde). Auch hier - wie immer - die lokalen Vorschriften beachten.

Beide Kleinen Vaarbewijse gelten auch für kommerzielle Fahrten z.B. für den Transport von maximal 12 zahlenden Gästen (+ 2 Personen Besatzung = maximal 14 Personen an Bord. Bei beruflichem Fahren ist Funk (mit dem entsprechenden Schein) vorgeschrieben.

Mein Wissen habe ich mir hier erlesen.

Deutsche Führerscheine01.06.15

Ohne Schein

Im Gegensatz zu den Niederlanden sind in Deutschland Boote mit einer Antriebsmaschine von weniger als 15 PS von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen. Ein leichter Gleiter kann so auf erhebliche Geschwindigkeiten kommen, die in den Niederlanden ohne Führerschein nicht erlaubt sind.

Sportbootführerschein Binnen

Mit dem SBF Binnen dürfen in Deutschland Boote mit weniger als 15 Metern Länge gefahren werden (wenn in dem entsprechenden Revier nicht andere Regelungen gelten). Lebensalter: mindestens 14 Jahre (Segel) / mindestens 16 Jahre (Motor). ACHTUNG: In den Niederlanden beträgt das Mindestalter für den kleinen Vaarbewijs 18 Jahre. In den Niederlanden darf also ein Jugendlicher (16 Jahre) mit deutschem Sportbootführerschein Binnen ein Boot, das schneller als 20 km/h fahren kann, nicht verantwortlich führen.

Sportbootführerschein See

Der SBF See erlaubt das führen eines Motorbootes (>15 PS) für Sport- und Freizeitzwecke, auf Seeschifffahrtsstraßen.

Niederlande für Deutsche01.06.15

Grundsätzlich ist es so, dass (wie überall) die Vorschriften des jeweiligen Landes gelten, in dem man sich aufhält. In den Niederlanden richtet man sich also nach den niederländischen Vorschriften.

Anerkannte deutsche Führerscheine

Der deutsche Sportbootführerschein Binnen wird anerkannt, wenn er nach dem 1.4.89 ausgestellt wurde. Er ist gültig für die Binnengewässer in den Niederlanden, aber nicht gültig für das Ijsselmeer, die Waddenzee, die Ems und den Dollard, die Oosterschelde und die Westerschelde. Für diese Gebiete wird der Sportbootführerschein See oder das Sportschifferpatent benötigt.

Ein Hausboot darf man ab 16 Jahren steuern. Kann das Boot allerdings schneller als 20 km/h fahren, muss der Schiffsführer mindestens 18 Jahre alt sein und den Sportbootführerschein besitzen. Da zählt es auch nicht, wenn ein 16-jähriger einen deutschen Führerschein Binnen besitzt.
Für kleine offene Motorboote, die nicht länger als 7 m und langsamer als 13 km/h sind, muss der Schiffsführer mindestens 12 Jahre alt sein. Für Segelboote unter 7 m Länge, Ruder-, Paddelboote und Boote, die ausschließlich durch eigene Muskelkraft bewegt werden, gibt es kein Mindestalter.

Alkohol01.06.15

Die Alkoholgrenze beim Bootfahren beträgt in den Niederlanden 0,5 Promille. Sie gilt für die gesamte Crew!

Kennzeichnungspflicht und Eigentumsnachweis01.10.18

In den Niederlanden gibt es eine Kennzeichnungspflicht nur für Boote, die schneller als 20 km/h fahren können. Für alle anderen reicht es, dass ein Bootsname und der niederländische Heimathafen in kontrastreicher Schrift am Boot angebracht sind.
Wer mit seinem Boot z.B. nach Deutschland fahren will, muss das Eigentum am Boot nachweisen können. Das ICP (Internationaal Certificaat Pleziervaartuigen) wird in Deutschland (und vielen anderen Ländern Europas) als Eigentumsnachweis akzeptiert. Es erhalten alle in den Niederlanden angemeldeten Personen beim niederländischen Wassersportverband .