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Ons Prima !
(unsere Prima)
News
Hier stelle ich - kommentiert und unkommentiert - aktuelle Informationen rund um das Fahren (speziell auch in den Niederlanden und in Belgien) zusammen.

ACHTUNG: Vieles ist hier nur meine persönliche Meinung oder eine subjektiv freie Übersetzung aus dem Niederländischen oder Französischen durch mich. Die Texte sind - insbesondere, wenn es um Juristisches geht - genau anhand der offiziellen Quellen zu überprüfen.
Ich übernehme keine Haftung für etwaige Folgen fehlerhafter Informationen.

Aktuelle Sperrungen11.08. 2018

Im Netz findet man ja bekanntlich nahezu alles - manchmal dauert allerdings das Suchen was länger. So fahnde ich schon seit Jahren nach einer Seite, die tagesaktuell alle Sperrungen und Störungen der Wasserstraßen listet. Nun hat mir ein anderer Bootsfahrer den entscheidenden Tipp gegeben: Der niederländische Fernsehsender NOS hat eine entsprechende Teletextseite, die er auch im Netz präsentiert. Nicht nur für die Niederlande sondern auch für Deutschland, Belgien und Frankreich ist dort alles aufgelistet. Hier auf der PRIMA-Website habe ich direkt in der Navigationsleiste den Menüpunkt "Sperrungen" eingefügt.

Weitere Infos: https://www.ons-prima.de/sperrungen.php

Vaaren doe je samen: Knooppunten19.06. 2018

Neu herausgegeben wurde ein Satz Broschüren (auch als PDF zum Download), die die Knooppunten der wichtigen Wasserstraßen der Niederlande auflisten und erklären. Knooppunten sind Gefahrenpunkte, für die sinnvolle Verhaltensweisen geschildert werden.
Für unseren Bereich der Maas bis hin zum Abzweig der Ijssel im Norden und im Westen bis Zaltbommel an der Waal ist das diese.










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Schleuse Bosscherveld frei28.05. 2018

Habe soeben erfahren, dass die Schleuse Bosscherveld wieder in Betrieb ist. Die Sperrung ist also wieder aufgehoben. (Stremming opgelost)

Julianakanal gesperrt10.05. 2018

Wegen eines Bombenfundes bei Ausbauarbeiten am Julianakanal muss der Kanal zwischen der maastrichter Keersluis Limmel und der Sluis Born komplett von allen Schiffen geräumt werden. Es besteht Liegeverbot und beide Schleusen werden gesperrt, damit der Wasserpegel abgesenkt werden kann. Die Sperrung soll am Montag, 14.05., wieder aufgehoben werden.
Nachtrag: Bereits seit Sonntag ist der Kanal wieder befahrbar.



Schleuse Bosscherveld auf unbestimmte Zeit gesperrt07.05. 2018

Wegen eines defekten Bauteils am unteren Schleusentor ist die Schleuse Bosscherveld (Maastricht) in die Zuid-Willemsvaart auf unbestimmte Zeit gesperrt. Das defekte Bauteil der historischen Schleuse muss erst angefertigt werden. Kleine Freizeitschiffe bis zu einer Höhe von 3,3 Metern können möglicherweise durch den historischen maastrichter Stadthafen t Bassin in die Zuid-Willemsfahrt gelangen. Hinweis: Die Reederei Stiphout bietet ab 30.Mai 2018 wieder ihre 4-Schleusen-Tour an. Das bedeutet, dass die Schleuse dann wieder in Betrieb ist.

Keersluis Limmel10.04. 2017

Seit einigen Tagen wird nun die alte Schleusenkonstruktion am Ende des Julianakanals kurz vor Maastricht abgerissen. Dazu wird von den zwei Durchfahrten immer eine gesperrt sein, die andere wird per Signal abwechselnd für den Verkehr freigegeben. Wer über Funk (Marifoon) verfügt, sollte sich anmelden (Kanal 20) und auf Grün warten. Fahrzeuge ohne Funk müssen möglicherweise etwas länger warten, bis sie durch die Kameraüberwachung bemerkt werden.

Vignette Flandern (Belgien)21.02. 2017

Von Maastricht aus gelangt man über die Zuid-Willemsvaart sofort in den flämischen Teil von Belgien und dort besteht Vignettenpflicht! Das gilt für alle Schiffe über 6 Meter Länge sowie für kleinere, schnell fahrende Fahrzeuge. Kontrolliert wird üblicherweise an allen Schleusen und das Fahren ohne gültige Vignette kann hohe Bußen kosten. Für langsame Boot unter 12 Metern Länge wie unsere PRIMA kostet die Vignette 80 Euro abzüglich 5 Euro Rabatt (2017). Die Jahresvignette ist gültig bis zum 31.03. des folgenden Jahres.

Wir kaufen die Vignette immer an der Schleuse 18 in Bocholt (Zuid-Willemsvaart). Man kann sie auch bestellen, der Versand kostet allerdings über 8 Euro!

Weitere Infos: http://www.descheepvaart.be/Rubriek/Recreatie/Pleziervaart.aspx

Fahren bei schlechter Sicht11.11. 2016

Auch wir fahren ganzjährig und gerade jetzt, im November, sind die Wetterbedingungen nicht immer optimal. Da kann es passieren, dass man bei Sonnenschein am Mittag noch einen Ausflug macht und dann kommt am Nachmittag plötzlich Nebel auf. Wie sind die Vorschriften? Da wir in Maastricht liegen, schreibe ich hier über die niederländischen Regeln. Man spricht von schlechter Sicht, wenn auf den Hautptfahrwegen die Sicht weniger als 1000 Meter, auf den kleineren Wasserstraßen weniger als 400 Meter beträgt (Richtlinie). Fahren mit Radar entfällt für uns Freizeitler üblicherweise, da es auch gar keine zugelassenen Geräte für uns gibt und der Schiffsführer entsprechende Patente und eine erweiterte Fahrbefugnis besitzen muss. Also: bei schlechter Sicht nicht fahren. Was ist aber, wenn man unterwegs überrascht wird? Die Vorschrift besagt: Es muss der nächstgelegene geeignete Anlegeplatz (nicht unbedingt Hafen) angelaufen werden. Hat man ein Schiff von 20 Metern Länge oder mehr, so muss eine zweite Person am Bug Ausschau halten und ein akustische Warnzeichen (lange Signale mit höchstens einer Minute Pause dazwischen) muss gegeben werden. Bei kleineren Schiffen sind diese Maßnahmen nicht vorgeschrieben, aber erlaubt. Natürlich muss ein vorhandenes Funkgerät(Marifoon) auf dem vorgesehenen Kanal abgehört werden.
Die Autoritäten wie der Rijkswaterstaat können eine Liegeplatz zuweisen und eine Geldmuße von 550 Euro verhängen.
Übrigens: AIS hilft zwar beim Navigieren, ist aber kein Navigationssystem wie ein Radar, da man nur Schiffe erkennt, die selbst ein aktives AIS haben.

Weitere Infos: http://www.varendoejesamen.nl/kenniscentrum/artikel/varen-bij-slecht-zicht

Änderungen im Binnenvaartpolitiereglement24.12. 2015

Seit dem 1. Januar 2016 sind etliche Änderungen im BPR gültig, die sowohl die Berufsfahrt als auch die Freizeitschiffer betreffen. Die wichtigsten (für die Freizeitfahrer) hiervon: - Fahren mit einem Kitetender (sehr schnelles Boot von "Drachen" gezogen) ist dem Kitesurfen gleichgestellt. - Die elektronische Version des "Handboek voor de marifonie" ist wie auch beim Binnenvaartpolitiereglement zugelassen. - Für Amfibienfahrzeuge (auch länger als 20 m) gelten nun die Fahrregeln für ein kleines Schiff (auch wenn, wie in Rotterdam, ein ganzer Bus mit 40 Personen durchs Wasser schwimmt??!) - Das Durchfahren von Brücken bei gelbem Licht während des Öffnens und Schließens ist erlaubt

Weitere Infos: http://www.rws.nl/over-ons/nieuws/nieuwsarchief/p2015/12/binnenvaartpolitiereglement-bpr-wijzigt-per-1-januari-2016.aspx

Fahrbereite Wohnschiffe sind keine Wohnungen11.11. 2015

Einige Unruhe war entstanden, als im April 2014 ein Wohnboot in Amsterdam als Bauwerk klassifiziert wurde und in der Folge den Bestimmungen für Wohnungen entsprechen sollte. Am 9. Oktober nun hat das Innenministerium einer Pressemitteilung zu Folge einen Gesetzesentwurf eingebracht, dem zu Folge unterschieden werden soll zwischen schwimmenden Bauwerken (drijvende bouwerken) und fahrbereiten Schiffen. Letztere fallen nicht unter die Kategorie "Gebäude". Wohl muss für neu gebaute Wohnboote, Wasservillen und schwimmende Freizeiteinrichtungen eine "Omgevingsvergunning" beantragt werden. Hierfür gilt der Baubeschluss 2012. Aktiv genutzte Schiffe sind vom Baugesetz ausgenommen. Es ist angestrebt, die Gesetzesänderung am 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen.

Funkamateure zahlen01.10. 2015

Funkamateure - und dazu zählen auch die, die ihr angemeldetes Funkgerät an Bord zur Sicherheit aller einsetzen, werden ab 01.01.2016 zur Kasse gebeten. Keine allgemeine Panik: das gilt nur für diejenigen, die das Gerät in den Niederlanden registriert haben. Wie das Finanzministerium der Niederlande mitteilte, kostet ab dem kommenden Jahr jedes bei der Agentschap Telecom angemeldete "Marifoon" 31 Euro pro Jahr. Hintergrund sei das Verursacherprinzip: zahlen soll nicht die Allgemeinheit, sondern der Nutzer. Mein Kommentar hierzu: Also müssten ja doch zumindest alle Nutzer der Wasserwege zahlen, denn sie haben alle den Nutzen der erhöhten Sicherheit.

AIS verpflichtet auf dem Rhein01.05. 2015

Für alle Schiffe über 20 Meter Länge besteht auf dem gesamten Rhein von Basel in die Niederlande, dort auf dem Boven-Rijn, dem Pannerdensch Kanaal, dem Neder-Rijn, dem Lek und Waal die Pflicht, ein AIS-Gerät in Betrieb zu halten.

Schleusen zentral gesteuert24.08. 2014

Bereits Anfang 2014 wurde in Maasbracht das neue Bedienungszentrum für Schleusen in Limburg in Betrieb genommen. Bis zum Jahreswechsel sollen dann sämtliche Schleusen und Brücken in Limburg von dort aus fernbedient werden. Auf diese Weise ist es für den Rijkswaterstaat, der nicht nur für Schleusen verantwortlich ist, wesentlich leichter, Bewegungen im Wassernetz zu koordinieren. Zu den von Maasbracht gesteuerten Bauwerken gehören die Sint Servasbrug in Maastricht sowie die Schleusen Bosscherveld, Limmel, Born, Maasbracht, Heel, Linne, Roermond und Belfeld.

Weitere Infos: http://www.rijkswaterstaat.nl/water/plannen_en_projecten/vaarwegen/maas/scheepvaartverkeerscentrale_maasbracht/

Niederlande: Neuer Bußgeldkatalog20.01. 2014

Seit dem 01.01.2014 sind die Bußgelder für Fehlverhalten und Vergehen im Bereich Nutzung der Gewässer erhöht worden. Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 6 km/h etwa kosten für Kleinfahrzeuge < 20 m Länge jetzt 90 Euro, und zwar ohne Toleranzbereich. Also 10 km/h bei erlaubten 9 km/h können schon geahndet werden. Für jede Person an Bord eines Bootes, das über 20 km/h fahren kann, muss übrigens eine Rettungsweste schnell erreichbar sein, ansonsten kostet es 45 Euro pro fehlender / nicht erreichbarer Weste.
Unter "Vaarbewijzen.nl" (siehe Link hier oben) steht eine entsprechende Liste.

Weitere Infos: http://www.vaarbewijzen.nl/boetes-op-het-water.html


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